A - Z Kostümverleih
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner sind der/die Mieter/in und der Kostümverleih Woith.
Der Verleih erfolgt nur an volljährige, geschäftsfähige Personen und grundsätzlich nur hier im Geschäft.
Für Verlust, Beschädigungen und Reparaturen muss der Mieter aufkommen. Entstandene Schäden sind spätestens bei der Rückgabe zu melden. Reparaturkosten richten sich nach dem Material- / Arbeitsaufwand und werden in der eigenen Näherei ausgeführt. Für nicht gemeldete Schäden ist der darauf folgende Ausfall vom Vormieter zu zahlen, i. d. R. der Mietpreis zuzüglich der Reparaturkosten.
Der Mieter ist verpflichtet, seine Personalien vollständig und richtig anzugeben, die Vorlage eines Lichtbildausweises (z.B. BPA) kann verlangt werden.
Telefonische Bestellungen oder Reservierungen sind grundsätzlich nicht möglich.
Bei Vorbestellungen ist eine Anzahlung in Höhe von 10% der Leihsumme oder mind. aber EUR 5,-- vom Mieter zu leisten. Diese Anzahlung wird auch bei rechtzeitiger, i. d. R. bis 3 Werktage vor dem Miettermin, als Aufwandendschädigung einbehalten.
Bei schuldhafter Nichterfüllung erfolgt Ausfallberechnung für den vereinbarten Mietzeitraum, wenn ein neuer Mietvertrag nicht mehr zustande kam.
Die vollständige Bezahlung des Leihbetrages erfolgt spätestens bei Abholung.
Die gemieteten Kostüme stehen zum angegebenen Datum zur Abholung bereit. Falls durch unvorhersehbare Umstände ein Kostüm zum angegebenen Zeitpunkt nicht bereitgestellt werden kann, erfolgt telefonische Rücksprache mit dem Besteller oder adäquater Ersatz. Alternativ ist ein kostenfreier Rücktritt des Mieters möglich. Ansprüche wegen eines Ausfalles gegen den Vermieter sind aufgrund der Geschäftsart -Verleihgeschäft - nicht möglich.
Die Mietdauer und der Mietpreis beziehen sich grundsätzlich auf eine Veranstaltung gemäß dem im Mietvertrag genanntem Datum. Sonderkonditionen sind möglich.
Die Termine für Abholung und Rückgabe müssen genau eingehalten werden. Bei verspäteter Rückgabe ist vom Mieter der Ausfall pro Kalendertag in Höhe des Mietbetrages abzgl. Reinigung zu zahlen, gleichbdeutend mit einem verlängerten Mietzeitraum. Bei notwendiger Ersatzgestellung eines anderen Kostümes für einen weiteren Mieter dieses fehlenden Kostümes sind auch noch die eventuell zusätzlich anfallenden Mehrkosten zu zahlen. Hierüber erfolgt gesonderte Rechnung.
Mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag erkennt der Mieter die oben angeführten Vertragsbedingungen an.
Der Mietvertrag ist auch ohne Unterschrift des Vermieters gültig.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.